Sowohl der Kehlkopfkrebs mit einer Inzidenz von 0,8% als auch der Mundhöhlenkrebs gehören zu relativ seltenen Krebsarten. Diese Tatsache ist der Grund dafür, dass weder die Gebührenordnung für Ärzte (GOA) in der privatärztlichen Versorgung noch der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in der Kassenärztlichen Versorgung keine Vergütung für eine Krebsvorsorgeuntersuchung auf dem Gebiet der HNO-Heilkunde vorsehen.
Nichtsdestotrotz hat die Vorsorge dieser Krebsarten eine besondere Stellung bei Risikofaktoren. Hierzu zählen in erster Linie Nikotin- und Alkoholkonsum. So steigt das Risiko an Kehlkopfkrebs zu erkranken bei Nikotin- und Alkoholabusus um das 6-fache.
Bei oben genannten Krebsarten handelt es sich meistens um ein Plattenepithelkarzinom, dass im fortgeschrittenen Stadium aggressiv verläuft und sich schlecht behandeln lässt.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Risikopatienten ermöglichen eine Frühdiagnostik dieser Krebsarten bei Risikopatienten im Stadium, in dem diese Krebsarten noch gut behandelbar sind. Die Diagnostik schließt eine Endoskopie (Spiegelung) des Mund-Rachen-Raums und des Kehlkopfes und den Ultraschall der Halslymphknoten ein. Hierfür steht in der Praxis ein dünnes flexibles (biegsames) Endoskop zur Verfügung, das eine schmerzlose, gut verträgliche Untersuchung ermöglicht.
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